Betreiber des Brauhauses
Im Dom Betriebsgesellschaft mbH
- Geschäftsführung
- Karl Kehrmann
- Anschrift
- Michaelstraße 75–77
41460 Neuss - Telefon
- 02131 275599
- info@imdom.de
- Register
- Amtsgericht Neuss
HRB 16467
Im Dom · Neuss
Impressum, Datenschutzerklärung und Allgemeine Geschäftsbedingungen auf einen Blick.
Angaben gemäß § 5 DDG
Betreiber des Brauhauses
Hausbrauerei
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Im Dom Betriebsgesellschaft mbHWir hosten die Inhalte dieser Website bei One.com Group AB, Carlsgatan 3, 211 20 Malmö, Schweden. Beim Aufruf der Website verarbeitet one.com insbesondere technische Verbindungsdaten und Server-Logfiles einschließlich der IP-Adresse. Nach Angaben des Anbieters werden Daten von Kunden mit Sitz in der Europäischen Union in Rechenzentren in Dänemark und damit innerhalb der Europäischen Union gehostet.
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Für Online-Tischreservierungen binden wir ein Reservierungswidget von Gastro.Digital ein. Gastro.Digital ist ein Produkt der mes.mo GmbH, Herdweg 16, 73035 Göppingen. Beim Laden des Widgets werden technisch erforderliche Daten wie Ihre IP-Adresse, Browserinformationen sowie Datum und Uhrzeit des Zugriffs an Server des Anbieters übertragen.
Wenn Sie eine Reservierung vornehmen, werden die von Ihnen eingegebenen Angaben verarbeitet. Dazu können insbesondere Name, Kontaktdaten, Datum und Uhrzeit der Reservierung, Personenzahl sowie freiwillige Hinweise gehören. Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Erfüllung der Reservierungsvereinbarung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die technische Bereitstellung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in einer einfachen und zuverlässigen Online-Reservierung.
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Wenn Sie uns per Telefon oder E-Mail kontaktieren, verarbeiten wir Ihre Angaben einschließlich der von Ihnen mitgeteilten Kontaktdaten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und für mögliche Anschlussfragen. Bezieht sich die Anfrage auf einen Vertrag oder vorvertragliche Maßnahmen, ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO die Rechtsgrundlage. In anderen Fällen erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer sachgerechten Kommunikation gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO oder auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
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Soweit in dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt ist, verarbeiten wir personenbezogene Daten nur so lange, wie sie für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Danach werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder sonstigen rechtlichen Gründe einer Löschung entgegenstehen. Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen können insbesondere sechs oder zehn Jahre betragen.
Wir übermitteln personenbezogene Daten nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht, eine Einwilligung vorliegt oder wir ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung haben. Werden Dienstleister als Auftragsverarbeiter eingesetzt, erfolgt dies auf Grundlage eines Vertrags gemäß Art. 28 DSGVO.
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Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig für Nordrhein-Westfalen ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-WestfalenStand dieser Datenschutzerklärung: Juli 2026. Wir passen diese Datenschutzerklärung an, wenn sich die Website, die eingesetzten Dienste oder die rechtlichen Anforderungen ändern.
Für Veranstaltungen und Raumüberlassungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Im Dom Betriebsgesellschaft mbH als Betreiberin der Gaststätte und Hausbrauerei „Im Dom“.
Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für die Nutzung und Überlassung der Gaststätte, von Konferenz-, Bankett- und Ausstellungsräumen der Hausbrauerei „Im Dom“ in Neuss, Michaelstraße 75–77, sowie des Biergartens an der Promenadenstraße zur Durchführung von Veranstaltungen und für alle hiermit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen. Sie gelten in gleicher Weise für den Gartenbereich und die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen, Wand- und anderer Flächen.
Vertragspartner sind der Veranstalter beziehungsweise Mieter einerseits und die Im Dom Betriebsgesellschaft mbH andererseits. Abweichende Geschäftsbedingungen des Veranstalters oder Mieters gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Reservierungen von Räumen und Flächen sowie sonstige Lieferungen und Leistungen werden schriftlich bestätigt. Der Veranstalter oder Mieter hat sein Einverständnis mit den in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Konditionen innerhalb der dort angegebenen Frist schriftlich zu erklären.
Mit rechtzeitigem Eingang der Bestätigung kommt ein bindender Vertrag zustande. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Als Mietzins wird entweder eine feste Raummiete oder eine Umsatzgarantie vereinbart. Maßgeblich sind die Angaben in der Reservierungsbestätigung.
Vor der Veranstaltung ist eine Vorauszahlung zu leisten. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus der Auftragsbestätigung beziehungsweise Vorschussrechnung. Wird die Vorauszahlung auch nach Ablauf einer Nachfrist von zehn Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet, ist die Im Dom Betriebsgesellschaft mbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Andere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Verzug tritt ohne weitere Mahnung ein. Bei Zahlungsverzug können die gesetzlichen Verzugszinsen verlangt werden. Eine Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist die Gutschrift auf dem angegebenen Konto maßgeblich. Der Veranstalter haftet für Raummiete, bestellte Speisen und Getränke sowie sämtliche mit der Veranstaltung zusammenhängenden Dienstleistungen.
Die endgültige Teilnehmerzahl ist spätestens sieben Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, ist die in der Auftragsbestätigung angegebene Teilnehmerzahl verbindlich.
Bei vorbestellten Buffets oder Menüs werden Reduzierungen gegenüber der endgültig gemeldeten Teilnehmerzahl wie folgt berechnet:
Wurde kein Buffet oder Menü bestellt, werden je gemeldetem beziehungsweise geplantem Teilnehmer 20,00 Euro brutto zugrunde gelegt. Die vorgenannte Staffelung gilt entsprechend. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei einer höheren tatsächlichen Teilnehmerzahl wird diese der Abrechnung zugrunde gelegt. Überschreitungen sind vorab abzustimmen und bedürfen der Zustimmung.
Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche die Betreiberin nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, bleibt der Anspruch auf den vereinbarten Mietzins sowie auf Ersatz des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes nach Maßgabe von Ziffer 12 bestehen. Kosten und Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten, die im Hinblick auf die Veranstaltung entstanden sind, trägt der Veranstalter.
Die Betreiberin ist aus sachlich gerechtfertigtem Grund zum Rücktritt berechtigt, insbesondere wenn:
Bei einem berechtigten Rücktritt besteht kein Anspruch des Veranstalters oder Mieters auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn.
Mängel oder Leistungsstörungen sind unverzüglich anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Soweit eine sofortige Anzeige nicht möglich ist, muss diese spätestens bei Rückgabe der überlassenen Räume gegenüber der Betriebsleitung erfolgen.
Außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Betreiberin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Räumen. Für Verlust, Untergang oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände und Garderobe wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
Der Veranstalter haftet für Schäden an Inventar, Mobiliar, Innenräumen und Außenflächen, die durch ihn, seine Gäste, Mitarbeiter oder sonstigen Hilfskräfte verursacht werden. Er hat gegebenenfalls geeigneten Versicherungsschutz nachzuweisen.
Das Anbringen von Dekoration oder sonstigen Gegenständen an Wänden ist grundsätzlich untersagt. Der Auftraggeber gewährleistet, dass Dekorationsmaterialien den brandschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Entsprechende Nachweise können verlangt werden.
Mitgebrachte Gegenstände und Dekorationen sind nach Ende der Veranstaltung beziehungsweise Mietzeit unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände und Verpackungsmaterialien können auf Kosten des Veranstalters entfernt und entsorgt werden. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Für verbleibende Gegenstände kann für jeden weiteren Tag die vereinbarte Raummiete berechnet werden. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt möglich.
Beschafft die Betreiberin für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen Dritter, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Dieser haftet für deren pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe und stellt die Betreiberin von Ansprüchen Dritter frei.
Veranstaltungen, bei denen Musik gespielt wird, sind vom Veranstalter bei der GEMA anzumelden. Der Anmeldenachweis ist auf Anforderung vorzulegen. Sämtliche GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
In allen Innenräumen gilt ein generelles Rauchverbot. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung. Den Anweisungen der Betriebsleitung ist Folge zu leisten; ihr steht das Hausrecht zu.
Eigene Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitgebracht werden. In begründeten Sonderfällen kann eine vorherige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Hierfür kann eine Servicegebühr beziehungsweise Korkgeld berechnet werden.
Werbung, Einladungen oder Anzeigen, die sich auf Veranstaltungen in den Räumen des Brauhauses beziehen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Werden durch eine nicht genehmigte Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hauses beeinträchtigt, kann die Veranstaltung abgesagt und vom Vertrag zurückgetreten werden.
Die Betreiberin kann einen gleichwertigen Raum gleicher Größe und Ausstattung zuweisen. Bei einer erheblichen Reduzierung der Teilnehmerzahl kann die Veranstaltung in einen kleineren geeigneten Raum verlegt werden.
Kann eine stornierte Veranstaltung nicht anderweitig vergeben werden, können die vereinbarte Raummiete beziehungsweise Umsatzgarantie nach folgender Staffelung berechnet werden:
| Zeitpunkt der Abbestellung | Anteil |
|---|---|
| Bis drei Monate vor dem Termin | kostenfrei |
| Weniger als drei bis zwei Monate | 10 % |
| Weniger als zwei bis einen Monat | 25 % |
| Weniger als einen Monat bis zwei Wochen | 50 % |
| 13 bis fünf Tage | 65 % |
| Vier Tage bis 48 Stunden | 80 % |
| Weniger als 48 Stunden | 100 % |
Bei bestellten Buffets oder Menüs wird zusätzlich der Speisenpreis pro Person, multipliziert mit der gemeldeten Teilnehmerzahl, nach derselben Staffelung berechnet. Wurde weder ein Buffet oder Menü bestellt noch eine Umsatzgarantie vereinbart, werden pro gemeldetem oder geplantem Teilnehmer 20,00 Euro brutto für Speisen und zusätzlich 15,00 Euro brutto für entgangenen Getränkeumsatz zugrunde gelegt. Die Staffelung gilt entsprechend.
Die Regelungen gelten auch bei einem Rücktritt durch die Betreiberin, den der Veranstalter zu vertreten hat. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer, wird der Endpreis entsprechend angepasst. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als drei Monate und erhöhen sich die Preise für Mieten, Buffets, Menüs, Speisen, Getränke oder sonstige Leistungen, kann eine angemessene Preisanpassung von höchstens zehn Prozent vorgenommen werden. Wurden keine Preise für Speisen und Getränke vereinbart, gelten die am Veranstaltungstag aktuellen Preise.
Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Im Dom Betriebsgesellschaft mbH in Neuss. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Neuss beziehungsweise des Landgerichts Düsseldorf vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: Juli 2026